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BGH, 14.06.1955 - 2 StR 102/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 15.06.1928 - I 486/28
1. Wie ist für das Verbrechen der Kindstötung die Tätigkeit der Schwangeren zu …
Auszug aus BGH, 14.06.1955 - 2 StR 102/55
Setzt sie vor oder nach dieser Zeitspanne vorsätzlich eine Bedingung für den Tod des Kindes (sei es durch Hendeln, sei es durch pflichtwidriges Unterlassen), so ist sie nicht etwa straffrei, wie die Revision anzunehmen scheint, sondern nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 211, 212 StGB zu verurteilen, RGSt 62, 199.
- BGH, 12.11.2009 - 4 StR 227/09
Neue Verhandlung im Siegener Kindestötungs-Fall
Damit traf sie vom Einsetzen der Geburtswehen an (…vgl. Weigend in LK 12. Aufl. § 13 Rdn. 26) die Verpflichtung, diejenigen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um das Leben des Kindes zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 1955 - 2 StR 102/55;… Urteil vom 29. April 1969 - 1 StR 49/69, GA 1970, 86). - BGH, 29.04.1969 - 1 StR 49/69
Tatbestand der versuchten Kindstötung - Verpflichtung einer Schwangeren zur …
Eine Schwangere ist verpflichtet, die Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um das Leben des Kindes zu erhalten (RG JW 1927, 2696 = HRR 1927, 977; BGH Urt. v. 14. Juni 1955 - 2 StR 102/55 - u.a. unter Hinweis auf § 3 Abs. 1 des Hebammengesetzes vom 21. Dezember 1938 - RGBl I 1893).